Am 01. April 2014 trat die 16. Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft. Ein wesentliches Ziel ist die Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bei Nutztieren. Zu diesem Zweck wurden Meldepflichten für Halter von Masttieren der Tierarten Schwein, Rind, Huhn und Pute eingeführt.
Als zuständige Behörde hat das Landeslabor Schleswig-Holstein ein Merkblatt für betroffene Tierhalter verfasst. Das haben wir nachstehend zum Lesen oder zum Download eingebunden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landeslabors Schleswig-Holstein.