Ausbruch des Bovinen Herpesvirus 1 (BHV-1) in Schleswig-Holstein
Brief von:
Dr. Christiane von Münchhausen
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Referat Veterinärwesen V 262
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Telefon: +49 431/988-5039
Telefax: 04319886155039@fax.landsh.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf den aktuellen Ausbruch des Bovinen Herpesvirus 1 (BHV-1) in Schleswig-Holstein möchten wir Sie bitten, Ihre Mitglieder auf die Einhaltung der Biosicherheit in Schleswig-Holsteinischen Rinderbeständen aufmerksam zu machen.
Der konsequenten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnehmen kommt eine besondere Bedeutung zu, um eine Verschleppung des Virus in andere Bestände zu unterbinden.
Durch das Tiergesundheitsgesetz (§ 3 Allgemeine Pflichten des Tierhalter) ist jeder Tierhalter verpflichtet, die Ein- und Verschleppung von Tierseuchen in seinen Bestand zu verhindern.
Bitte weisen Sie Ihre Mitglieder konkret auf folgende wichtige Bausteine der Biosicherheit hin, um Tierseuchen aus Rinderbetrieben fern zu halten:
- Tierverkehr
- a. Die Außenkontakte der Herde (z.B. durch Zukaufstiere) sollte so gering wie möglich gehalten werden; Unnötige Tierkontakte sind immer zu vermeiden.
- b. Zukaufstiere zunächst separat aufstallen (Quarantäne).
- c. Eine Untersuchung auf Tierseuchen wie zum Beispiel BHV1 und BVD vor dem Einstallen wird dringend empfohlen.
- d. Auf Tiertransporten ist ein Kontakt zu Tieren mit niedrigerem Gesundheitsstatus zu verhindern.
- e. Kranke Tiere sind zu separieren und nicht zu gesunden Tieren stellen (Krankenstall).
- f. Innerbetrieblich eingesetzte Tiertransportfahrzeuge sind ebenfalls nach jedem Transport zu reinigen und ggf. zu desinfizieren. Dies gilt ebenfalls für Futterwagen, Klauenpflegestände, Güllefahrzeuge etc.
- g. Der Tierverkehr über Ausstellungen und Auktionen, aber auch Tierkliniken, birgt ebenfalls das Risiko einer Infektion mit Tierseuchen. Einzeltiere sollten einen spezifischen Gesundheitsstatus (u.a. untersucht auf BHV1 ) besitzen, bevor sie auf einer Ausstellung aufgetrieben werden.
- Personen- und Fahrzeugverkehr
- a. Der Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Betrieb ist so gering wie möglich halten.
- b. Betriebseigene Schutzkleidung für alle Personen (Betriebsleiter, Mitarbeiter, Tierärzte, Besamungstechniker, Viehhändler, Klauenpfleger etc.) vorhalten
- c. Hygieneschleuse einrichten (Waschplatz für Stiefel, Handwaschbecken) ggf. mit Desinfektionsmittel
- d. Nur gereinigte Fahrzeuge auf das Betriebsgelände lassen, insbesondere, wenn Fahrzeuge auf anderen Rinderbetrieben eingesetzt werden
- Bauliche Voraussetzungen
- a. Abschirmung des Betriebe durch Einzäunung des Betriebsgeländes und geschlossene Tore
- b. Beschilderungen „Wertvoller Tierbestand, Betreten verboten“
- c. Einrichtung eines separaten Lagerplatzes mit Reinigungsmöglichkeit für verendete Tiere
- Weitere Maßnahmen
- a. Stallungen, Fahrzeuge und Gerätschaften sollten regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden
- b. Betriebsfremder Rinderdung sollte außerhalb des Betriebsgeländes gelagert werden
- c. Bei Erkrankungen der Herde ist ein Tierarzt frühzeitig hinzuzuziehen
Weitere Informationen erteilt Ihnen Ihre zuständige Veterinärbehörde.
Bitte sensibilisieren Sie Ihre Mitglieder für das Thema Biosicherheit in Rinderhaltungen, um den BHV1- Freiheitsstaus zu erhalten.