Nachstehend die aktuelle Empfehlung des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern.
Zum 01. August 2014 hat das BMEL die „Empfehlungen für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern“ veröffentlicht. Die Empfehlungen beschreiben betriebliche Hygienemaßnahmen für Wiederkäuer haltende Betriebe. Sie sollen Halter von Wiederkäuern wie auch andere betroffene Berufsgruppen, die mit den Tieren Kontakt haben, auf möglicherweise notwendige Hygienemaßnahmen aufmerksam machen.
Auf Abschnitt III mit Hygienemaßnahmen bei besonderen Krankheiten (ParaTB und Q-Fieber) wird besonders hingewiesen; die bisher geltenden „Bundeseinheitlichen Leitlinien für den Umgang mit der Paratuberkulose in Wiederkäuerbeständen (Paratuberkuloseleitlinien)“ vom 17. Januar 2005 (BAnz. S. 2165) werden in Kürze aufgehoben.
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