Jährliche BHV1-Bestandsuntersuchungen müssen trotzdem erfolgen. Wegen der hohen Sensibilität des Themas muss für jedes Schautier (auch Viöl 2017) frühestens 14 Tage vorher eine Blutprobe erfolgen.
Impftiere dürfen weiterhin nicht verbracht werden, eine BHV1-Bescheinigung (Status) wird in Zukunft nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmalig ausgestellt, mit einer gültigen (auch vorhandenen) BHV1-Bescheinigung können Tiere eines freien Bestandes in andere Gebiete verbracht werden.
Das MELUR hat ein Merkblatt „BHV1-Schutzmaßnahmen für Schleswig-Holstein als BHV1-freie Region“ veröffentlicht, in dem die Regelungen zusammengefasst wurden.